Rechtsprechung
   RG, 01.07.1890 - Rep. II. 116/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1890,59
RG, 01.07.1890 - Rep. II. 116/90 (https://dejure.org/1890,59)
RG, Entscheidung vom 01.07.1890 - Rep. II. 116/90 (https://dejure.org/1890,59)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1890 - Rep. II. 116/90 (https://dejure.org/1890,59)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1890,59) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Nach welchem örtlichen Rechte ist die Kompensationseinrede zu beurteilen? 2. Auslegung des Art. 1049 des bürgerl. Gesetzbuches.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 26, 366
  • RGZ 26, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Sie geht, soweit sich der Prozess auf das insolvenzbefangene Vermögen bezieht, auf den Insolvenzverwalter über (RGZ 26, 66, 68; 47, 372, 374; HK-InsO/Kayser, aaO § 80 Rn. 23; Piekenbrock in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO § 80 Rn. 18).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 177/09

    Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen

    Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Aufrechnung keine gerichtliche Zwangsmaßnahme darstellt und sich von einer echten Vollstreckungsmaßnahme dadurch unterscheidet, dass der Zugriff auf das Schuldnervermögen nur unter Aufopferung der eigenen Forderung möglich ist (ebenso BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 137/70, WM 1971, 859 unter I zur Ablehnung einer analogen Anwendung des § 14 KO im Anschluss an RGZ 26, 66).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Im Konkurs des Schuldners ist sie durch § 14 KO nicht ausgeschlossen (RGZ 26, 66; BGH NJW 1971, 1563 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers -

    Diese Rechtsansicht ist indes mit der herrschenden Lehre abzulehnen (RGZ 26, 66; Mentzel/Kuhn KO, 7. Aufl. § 14 Anm. 1 und 4; Jaeger KO, 8. Aufl. § 14 Anm. 17; Böhle-Stamschräder KO, 8. Aufl. § 14 Anm. 1; vgl. auch Hellmann, Lehrbuch des Deutschen Konkursrechts 1907 S. 192 ff und Seufert, Deutsches Konkursrecht 1899, § 38 Nr. 9).

    Wenn daher auch der eine Grund des Gesetzes, dem Gemeinschuldner schon während des Konkursverfahrens die Erwerbs- und Kreditfähigkeit wieder zu eröffnen, für die Anwendung des § 14 KO auf die Befriedigung mittels Aufrechnung zu sprechen scheint, so rechtfertigt das doch nicht eine ausdehnende Auslegung der Bestimmung über dessen bestimmten Wortlaut hinaus (RGZ 26, 66).

  • BSG, 19.04.2012 - B 5 R 36/11 BH
    Der BGH hat bereits zu dem im wesentlichen gleich lautenden § 14 Konkursordnung entschieden, dass es sich bei der Aufrechnung nicht um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt und eine analoge Anwendung der Norm über deren Wortlaut hinaus ausscheidet (BGH vom 26.5.1971 - VIII ZR 137/70 - NJW 1971, 1563 mit Hinweis auf RGZ 26, 66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht